Seit November 2022 gelten neue Quarantäneregeln!
- In Baden-Württemberg besteht keine generelle Quarantänepflicht mehr.
- Für positiv getestete Personen ist das Tragen einer medizinischen Maske für 5 Tage außerhalb der Wohnung Pflicht.
- Medizinische oder pflegerische Einrichtungen dürfen in dieser Zeit nicht betreten werden
- Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige brauchen keine Masken tragen
- für medizinisches Personal gelten andere Regeln, für sie gilt weiterhin, dass sie für 5 Tage ihre Arbeitsstätte nicht betreten dürfen
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